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Büchereiordnung ab 01.07.2023

Büchereiordnung der Stadtbücherei Horn

 

Bei sämtlichen Bestimmungen sind durch die Anführung männlicher Formen beide Ge­schlechter gemeint.

Allgemeines:

Die Stadtbücherei Horn ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Horn, die zur allgemeinen Bildung und Information, zur Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie zur Freizeit­gestaltung Bücher, Zeitschriften, Hörmedien, DVDs und CD-ROMs/DVD-ROMs für die Entlehnung oder zur Benutzung in den Büchereiräumen bereithält.

Die Entlehnung ist grundsätzlich entgeltlich. Jedermann ist berechtigt, die Stadtbücherei im Rahmen der Büchereiordnung auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen.

Die Büchereiordnung besteht aus der Benutzerordnung und der Gebührenordnung. Die Benutzer­ordnung gibt einen Überblick über die grundlegenden Vorschriften, die der Büchereibenutzer einhalten muss. Die Gebührenordnung gibt Auskunft über Einschreib-, Entlehn-, Säumnis- und Mahngebühren, den Kostenersatz bei Zweitausstellung eines Benutzerausweises.

Für die Nutzung von CD-ROMs/DVD-ROMs ist eine gesonderte Benützungserklärung zu un­terschreiben. Für die Freischaltung bei noe-book.at ist eine gesonderte Zustimmung im Rahmen der Lesererklärung erforderlich.

Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

 

A: Benutzerordnung

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Adressennachweises. Der Benutzer bestätigt mit persönlicher Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben und mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden zu sein.

Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Er verpflichtet sich zur Haftung im Scha­densfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und sonstiger Forderungen.

Wenn in einer Familie mehrere Familienmitglieder Medien der Stadtbücherei entlehnen und nutzen wollen, so hat sich jede Person anzumelden.

Änderungen des Namens oder der Wohnanschrift sind unverzüglich mitzuteilen.

 

2. Benutzerausweis

Bei Neuanmeldung stellt die Stadtbücherei einen Benutzerausweis aus. Der Be­nutzer­ausweis ist nicht übertragbar, er bleibt im Eigentum der Stadtbücherei. Sein Verlust ist sofort zu melden. Für Schäden, die durch Missbrauch des Aus­weises entstehen, haftet der Benutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für den abhanden gekommenen oder beschädigten wird ein Kostenersatz eingehoben.

 

3. Entlehnung

Die Entlehnung von Medien ist nur gegen Vorlage des Benutzerausweises möglich.

Pro Benutzerausweis können maximal 12 Medien entlehnt werden, davon maximal 1 Tonie®, 2 DVDs und 1 CD-ROM/DVD-ROM.

Der Benutzer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen, bei Übernahme der Medien deren Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und auf vorhandene Schäden aufmerksam zu machen.

 

4. Entlehnfrist

Die Entlehnfrist beträgt 3 Wochen. Ausgenommen davon sind Tonies® und Bücher des Informations­bestandes mit besonderer Kennzeichnung, diese können nur für 1 Woche ausgeliehen werden.

Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Medien möglich und kann auch telefonisch erfolgen. Die Fristverlängerung ist höchstens zweimal möglich, sie beträgt bei Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs und CD-ROMs/DVD-ROMs je 3 Wochen, bei Tonies® 1 Woche. Die Leihfrist von Bücher des Informationsbestandes kann nicht verlängert werden.

 

5. Vorbestellung

Ausgeliehene Medien können gegen Entrichtung einer Gebühr (lt. geltender Gebühren­ordnung) vorbestellt werden. Nach Einlangen der Medien werden diese für 2 Wochen für den neuen Benutzer bereitgehalten und dieser schriftlich von der erfolgten Hinterlegung verständigt.

 

6. Mahnung

Bei Überschreiten der Entlehnfrist ist eine Versäumnisgebühr lt. geltender Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei einem Überschreiten der Entlehnfrist erfolgt spätestens zwei Wochen nach Fristablauf eine schriftliche Mahnung (Kosten­ersatz lt. geltender Gebührenordnung).

Säumnisgebühren und sonstige Entgelte sowie andere Forderungen werden gegebenenfalls auf dem Rechtswege eingebracht.

 

7. Haftung und Schadenersatz

Die Bücher, Zeitschriften und sonstige Medien sind schonend zu behandeln.

Die Medien sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen werden.

Die Medien dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden. Die Bücherei übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wonach elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration des Entlehners kompatibel sind.

Bei Verlust oder Beschädigung der Medien bzw. dazugehörender Teile ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert der Medien. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

Vor jeder Entlehnung sind die Bücher, Zeitschriften etc. vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

 

8. Benützung der Räumlichkeiten

Damit der Büchereibetrieb ungestört ablaufen kann, wird um gegenseitige Rück­sichtnahme gebeten.

In den Räumlichkeiten der Bücherei ist das Rauchen nicht gestattet.

Für in den Räumen der Bücherei abhanden gekommene oder beschädigte Ge­genstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.

 

9. Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die die Bestimmungen der Büchereiordnung nicht einhalten, können von der Leitung der Stadtbücherei dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei aus­geschlossen werden. In diesem Fall ist der Benutzerausweis an die Stadtbücherei zurückzugeben.

 

10. E-Medien-Verleih „noe-book.at“

Für die Nutzung des Angebotes von noe.book.at ist die Lösung einer Jahreskarte Vor­aussetzung.

Die Stadtbücherei Horn als Teilnehmerin an noe-book.at vergibt an den Leser eine Be­nutzernummer sowie ein Passwort und nimmt gleichzeitig die Weiterleitung der Daten vor.

Der Leser wird sodann werktags binnen 24 Std. freigeschaltet.

Die Freischaltung ist nur bei der Erstanmeldung notwendig.

Nach Freischaltung kann der Leser noe-book.at uneingeschränkt über das Internet verwenden.

Nach Ablauf der Jahreskarte erfolgt eine Abmeldung bei der Servicestelle Treffpunkt Bibliothek, soferne keine Verlängerung der Jahreskarte erfolgt.

 

11. Inkrafttreten

Diese Büchereiordnung in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 28. Juni 2023 tritt am 01. Juli 2023 in Kraft.

 

Der Bürgermeister: Mag. Gerhard Lentschig